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Häufig
gestellte Fragen zur Riester Rente (FAQ) |
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1. Riester
Rente Entstehung
2. Vorteile
der Riester Rente
3. Wer hat
Anspruch auf Riester Förderung?
4. Wer hat
keinen Anspruch auf Riester Förderung?
5. In welcher
Höhe erhält man die Riester Förderung?
6. Ist die
private Altersvorsorge eine Pflicht? Ist Sie sinnvoll?
7. Welche
Anlageformen gibt es bei der Riester Rente?
8. Welche
Anlageform ist die Richtige?
9. Wo kann ich
die Riester Rente abschliessen?
10. Welchen
Betrag sollte man für die Riester Rente sparen?
11. Muss die
Riester Förderung beantragt werden?
12. Kann für
bestehende Verträge Förderung beantragt werden?
13. Welche
Steuervorteile hat man mit der Riester Rente?
14. Kann ich
die Riester Rente beantragen, wenn ich im Ausland lebe?
15. Wann kann
ich die Riester Rente in Anspruch nehmen (Auszahlung der Rente)?
16. Kann ich
das angesparte Geld für eine Immobilie nutzen?
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1. Riester Rente Entstehung
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Walter
Riester, geboren 1943 in
Kaufbeuren, wurde im Jahr 1998 Bundesminister für Arbeit und
Sozialordnung. Die, nach
seinem Namen benannt Riester Rente, wurde in seiner Amtszeit
geschaffen. Walter Riester
war derjenige, der zuerst eine freiwillige, private
Altersvorsorge vorschlug und diese
staatlich fördern wollte. Im Jahr 2001/2002 fand eine Reform
der gesetzlichen
Rentenversicherung statt und in diesem Zuge wurde auch ein
neues, privates Rentenmodell
eingeführt: die Riester Rente.
Ausschlaggebend war die
Kürzung der gesetzlichen Renten -
vor allem kommende Rentner müssen mit erheblichen Einbußen
rechnen - und die geänderte
Berechnungsgrundlage. Mit der Riester Rente fand man eine
Lösung, um die entstehende
Lücke bei den Rentnern schließen zu können. Denn aufgrund der
Veränderungen in der
gesetzlichen Rentenversicherung wird vielen Rentnern das
Einkommen nicht ausreichen, um
den Lebensstandard beizubehalten und vor allem um ausreichend
versorgt zu sein.
Daher soll
die Riester Rente eine zusätzliche Rente sein, die zusammen
mit der gesetzlichen Rente
dieses ermöglichen kann. Schon seit Jahren wird gesagt, dass
eine private Altersvorsorge
sinnvoll ist, doch nur die wenigsten Menschen hatten bis dahin
wirklich Vorsorge getroffen.
Daher kam man auf die Idee mit der staatlichen Förderung einen
kleinen Anreiz zu geben, der
die Bürger zum Sparen motivieren soll. Walter Riester selbst
schied am 22. Oktober 2002 aus
der Bundesregierung aus.
Da in der Zukunft die Zahl der Rentenempfänger immer weiter
steigen wird, die Zahl der
Erwerbstätigen aber weiterhin abnimmt, ist mit weiteren
Kürzungen in der gesetzlichen
Rentenversicherung zu rechnen. Daher sollte jeder rechtzeitig
an die private
Altersvorsorge denken.
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2. Vorteile der Riester Rente  |
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Es
ist kaum verständlich, dass
relativ wenige Menschen die Riester Förderung in Anspruch
nehmen. Denn grundsätzlich
bringt sie eine Reihe von Vorteilen mit sich und lohnt sich
fast für jeden. Die
staatlichen Förderungen, entweder in Form von Zulagen oder
durch Steuerersparnisse,
machen auch sonst nicht so attraktive Geldanlagen zu einer
lukrativen, wie beispielsweise
der Banksparplan. Im Jahr 2008 gibt es erneut eine Steigerung
der Zulagen. Schon das
allein sollte Grund genug sein über die private Altersvorsorge
im Rahmen der Riester
Rente nachzudenken.
Hinzu kommt jedoch, dass es sich
hier um eine der sichersten
Geldanlagen handelt, da alle Sparbeiträge und die staatliche
Förderung am Ende der
Laufzeit garantiert werden. Also auch bei risikoreichen
Geldanlagen kann man keine
Verluste erwirtschaften. Die Riester Rente bietet zudem ein
sehr hohes Maß an
Flexibilität und Transparenz. So kann man zwischen
verschiedenen Anlageformen wählen
und der Beginn der Rentenzahlung lässt sich flexibel zwischen
dem 60. und 65. Lebensjahr festlegen. Das
angesparte Guthaben kann auch nicht gepfändet werden, wie es
sonst bei Geldanlagen
möglich ist.
Auch für
Geringverdiener ist diese Form der privaten Altervorsorge
geeignet. Oft reichen bereits
die Zulagen aus, um die eigene Sparleistung zu erbringen. In
diesen Fällen muss lediglich
ein jährlicher Sockelbetrag von 60 Euro gezahlt werden, das
sind umgerechnet
gerade mal 5 Euro im Monat. Ein Betrag, der auch von
Geringverdienern aufgebracht werden
kann. Und schließlich kann somit die entstehende
Versorgungslücke im Alter geschlossen
werden. |
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3. Wer hat Anspruch auf die Riester Förderung?
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Mit
der Riester Rente wird eine
breite Masse der Bevölkerung angesprochen und viele Personen
kommen in den Genuss der
staatlichen Förderung. Grundsätzlich kann gesagt werden, dass
alle Personen die
Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung
einzahlen, einen Anspruch haben.
Zu diesem Personenkreis gehören alle Angestellten und Arbeiter,
Bezieher von
Lohnersatzleistungen, Wehr- und Zivildienstleistende, Frauen
und Männer in der
Kindererziehungszeit (in den ersten 3 Lebensjahren des Kindes),
sowie Angestellte und
Beamte des öffentlichen Dienstes, wenn diese einen Anspruch auf
Leistungen aus der
Zusatzversorgung haben.
Hinzu kommen noch
Pflichtversicherte, die Beiträge in die
Alterssicherung für Landwirte entrichten. Geringfügige
Beschäftigte, die auf ihre
Versicherungsfreiheit verzichten, haben ebenfalls einen
Anspruch. Selbständige, die
gleichzeitig einer versicherungspflichtigen Tätigkeit
nachgehen, können ebenfalls
eine Förderung im Rahmen der Riester Rente erhalten.
Grundsätzlich
wird eine Förderung
nur den genannten Personen gewährt. Einzige Ausnahme: Bei
Ehepartnern reicht es aus,
wenn einer die Voraussetzungen erfüllt. Dann können beide
Ehepartner einen
Altersvorsorgevertrag abschließen (jeder auf seinen Namen) und
beide können die staatliche
Förderung beantragen, vorausgesetzt es handelt sich nicht um
dauernd getrennt lebende
Ehepartner. Man sieht, dass hier ein sehr großer Personenkreis
angesprochen wird. Umso
erstaunlicher ist es, dass relativ wenige Menschen diese
Möglichkeit der privaten
Altersvorsorge nutzen. Denn hiermit lässt sich die entstehende
Versorgungslücke bei
Rentenbeginn schließen und der Lebensstandard kann beibehalten
werden. |
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4. Wer hat keinen Anspruch auf Riester Förderung?
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Grundsätzlich
wird mit der
Riester Rente ein sehr großer Personenkreis angesprochen. Doch
leider kommen nicht
alle in den Genuss der staatlichen Förderung im Rahmen der
Riester Rente. Ausgeschlossen
werden alle Personen, die freiwillige Beiträge in die
gesetzliche Rentenversicherung
zahlen. Selbständige, die nicht versicherungspflichtig sind,
sowie geringfügig
Beschäftigte, die ihre Versicherungsfreiheit in Anspruch
nehmen. Ehepartner können
unter bestimmten Voraussetzungen jedoch auch dann eine
staatliche Förderung erhalten.
An alle anderen Personen hat der Staat jedoch auch gedacht. Für
Selbständige gibt es
die Rürup Rente. Hier können die Anleger staatliche Förderung
in Form einer
Steuerersparnis erhalten. |
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5. In welcher Höhe erhält man die Riester Förderung?
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Die
Riester Rente wird seitens des
Gesetzgebers entweder durch Zulagen oder durch Steuervorteile
gefördert. Die Höhe der Zulagen
ist vom Familienstand und der Kinderanzahl abhängig:
dementsprechend setzt die Zulagenförderung
sich aus einer Grundzulage und einer Kinderzulage zusammen.
Die
Grundzulage betrug zu Beginn der
Riester Rente (in den Jahren 2002 und 2003) 38 Euro, in den
Jahren 2004 und 2005 betrug sie 76 Euro,
seit dem Jahr 2006 beträgt sie 114 Euro und im Jahr 2008 wird
sie noch einmal auf 154 Euro angehoben.
Bei Ehepaaren gilt die Regelung, dass beide Partner die
Grundzulage beantragen können, wenn jeder einen
eigenen Riester Vertrag auf seinen Namen abschließt. Dies gilt
auch dann, wenn nur einer der Partner zum
förderfähigen Personenkreis zählt. Für jedes Kind wird eine
zusätzliche Kinderzulage gewährt.
Voraussetzung hierfür ist, dass für das Kindergeld zumindest
ein Monat lang im förderfähigen Jahr Kindergeld
bezogen wurde. Die Kinderzulage betrug in den Jahren 2002 und
2003 zunächst 46 Euro, im Jahr 2004 und 2005
wurde sie auf 92 Euro angehoben. Zurzeit beträgt die
Kinderzulage 138 Euro und soll im Jahr 2008 auf
185 Euro erhöht werden. Um in den Genuss der staatlichen
Förderung zu kommen, muss jedoch ein
Mindestsparbeitrag geleistet werden. Zurzeit beläuft sich der
Mindestsparbetrag auf 3 Prozent vom
rentenversicherungspflichtigen Jahreseinkommen und wird im Jahr
2008 auf 4 Prozent angehoben.
Allerdings werden die Zulagen zu dem Mindestsparbetrag
gerechnet. Beispiel: Eine ledige Mutter mit einem
Kind hat ein jährliches rentenversicherungspflichtiges
Einkommen in Höhe von 20.000 Euro. Dementsprechend
liegt der Mindesteigensparbeitrag bei 600 Euro im Jahr (drei
Prozent). Von diesen 600 Euro kann die Grundzulage
in Höhe von 114 Euro und die Kinderzulage in Höhe von 138 Euro
abgezogen werden. Hier muss die
Mutter 348 Euro im Jahr selbst zahlen. Bei Geringverdienern
kann es vorkommen, dass sich bei dieser Berechnung
ein Negativ-Betrag ergibt. Dementsprechend wurde vom
Gesetzgeber ein Mindestsockelbeitrag in Höhe von 60 Euro
festgelegt. Beträgt die Eigenleistung weniger, so werden die
Zulagen auch nur prozentual gewährt. Die Zulagen
werden von der Zentralstelle für Zulagenförderung gezahlt und
fließen direkt in den Riester Vertrag. Wer ein
höheres Einkommen erzielt, der kann darüber hinaus auch
steuerliche Vorteile nutzen - im Rahmen des steuerlichen
Sonderausgabenabzugs. |
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6. Ist die private Altersvorsorge eine Pflicht? Ist Sie
Sinnvoll?  |
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Grundsätzlich
besteht für die
private Altersvorsorge keine Verpflichtung. Es handelt sich
hierbei um eine freiwillige
Versicherung, bei der jeder für sich selbst entscheiden muss,
ob er diese abschließen
möchte. Grundsätzlich muss jedoch gesagt werden, dass auf Grund
der Veränderungen in der
gesetzlichen Rentenversicherung eine private Altervorsorge
sinnvoll ist. Die Rentenreform
im Jahre 2001/2002 hat zu dazu geführt, dass eine andere
Berechnungsgrundlage für Renten
besteht. Zum anderen müssen zukünftige Rentner aber auch mit
erheblichen Einbußen rechnen.
Dadurch entsteht im Alter eine Versorgungslücke, die es zu
schließen gilt.
Kaum einer wird
mit der gesetzlichen Rente allein im Alter den Lebensstandard
beibehalten können, den
er bis dahin geführt hat. Schließt sich die Frage an, ob man
überhaupt noch ausreichend
versorgt ist. Trotz der Renten Reform ist die Situation in der
gesetzlichen
Rentenversicherung nach wie vor angespannt. Geht man davon
aus, dass die Zahl der
Rentenempfänger weiter steigen wird und die Zahl derer, die
Beiträge in die gesetzliche
Rentenversicherung zahlen, weiter sinken wird, so ist auch in
Zukunft mit weiteren
Kürzungen in der gesetzlichen Rentenversicherung zu rechnen.
Führt man sich diese
Entwicklung vor Augen, so stellt man schnell fest, wie wichtig
eine private
Altersvorsorge ist, um das Leben auch im Alter genießen zu
können. |
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7. Welche Anlageformen gibt es bei der Riester Rente?
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Es
gibt verschiedene
Anlageformen. Hierbei muss man zunächst zwischen der privaten
Altersvorsorge und der
betrieblichen Altervorsorge unterscheiden. Innerhalb der
privaten Altersvorsorge findet
sich:
- die private Rentenversicherung, die auch die fondsgebundene
Rentenversicherung
beinhaltet
- Fondssparpläne, die eine Garantie auf die eingezahlten
Beiträge geben
und eine Restverrentung vorsehen
- Banksparpläne
Grundsätzlich müssen die Riester Verträge zertifiziert
sein, damit die staatliche Förderung beantragt werden kann.
Hierzu müssen einige
Voraussetzungen erfüllt werden:
- die eingezahlten Beiträge und Zulagen müssen am Ende der
Sparphase garantiert werden,
- Auszahlungen dürfen frühesten ab dem 60. Lebensjahr
erfolgen,
- die Auszahlung muss in Form einer Leibrente oder eines
Auszahlungsplanes erfolgen,
- Vertriebs- und Abschlusskosten müssen auf 5 Jahre oder
mehr verteilt werden,
- dem Kunden müssen bestimmte Informationen zur
Verfügung stehen,
- es müssen laufend Beiträge entrichtet werden,
- und eine Ruhestellungs- bzw. Kündigungsmöglichkeit
muss gegeben sein.
Nur wenn alle Punkte erfüllt werden, kann der Vertrag die
Riester Zertifizierung erhalten.
Und nur dann kann die staatliche Förderung beantragt werden. Im
Rahmen der betrieblichen
Altersvorsorge gibt es ebenfalls verschiedene Anlageformen, die
fördermöglich sind:
Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen.
Grundsätzlich hat jeder
Arbeitnehmer das Recht auf eine Gehaltsumwandlung, um so in die
betrieblichen
Altersvorsorge zu sparen. |
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8. Welche Anlageform ist die Richtige?
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Die
Frage kann nicht einfach beantwortet
werden, da dies von jedem Sparer individuell abhängig ist. Zum
einen spielt das Alter eine
wichtige Rolle bei der Entscheidung, zum anderen aber auch der
Familienstand und die persönlichen Wünsche.
Die Riester Produkte sind zwar alle behördlich zertifiziert,
aber sie unterscheiden sich dennoch erheblich
voneinander. Wer beispielweise eine Familie hat, sollte darauf
achten, dass eine Übertragung des angesammelten
Kapitals an den Ehepartner möglich ist, wenn der Versicherte
selbst vor Beginn der
Rentenzahlungen stirbt. Zudem ist es das Eintrittsalter von
entscheidender Bedeutung.
Die verschiedenen Anlagearten unterscheiden sich in ihrem
Risiko. Zwar werden alle
Beiträge und Zulagen gewährt, jedoch kann die Rendite sehr
unterschiedlich ausfallen. So
wird bei einem Banksparplan eine garantierte Verzinsung
gewährt, bei Fondssparplänen ist
die Rendite jedoch chancenorientiert. Daher empfehlen sich
Banksparpläne für alle, die auf
Nummer sicher gehen möchten und für ältere Anleger. Jüngere
Anleger dagegen können auch in
den Fondssparplan investieren. Hier liegen die Renditechancen
deutlich höher, werden aber
nicht garantiert.
Jedoch ist davon auszugehen, dass bei einer langen Laufzeit
eventuelle
Markttiefs wieder ausgeglichen werden können. Grundsätzlich
bezieht sich das Risiko im
Rahmen der Riester Rente jedoch nur auf die erzielbare Rendite,
daher werden auch
risikoreiche Anlageformen sicherer. Und auch der Banksparplan,
der eher eine geringe
Rendite verspricht, kann durch die staatliche Förderung zu
einer attraktiven Geldanlage
werden. Es empfiehlt sich eine eingehende Beratung vor dem
Vertragsabschluss. |
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9. Wo kann ich die Riester Rente abschliessen?
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Heute
findet man auf dem Markt
eine Vielzahl von Riester Produkten. Grundsätzlich bietet so
gut wie jede
Bank und Sparkasse Riester Produkte an. Hier können auch die
Vertragsabschlüsse
vorgenommen werden. Allerdings sollte man dabei bedenken, dass
diese nur ihre eigenen
Produkte vertreiben. Aufgrund der Vielzahl lohnt sich jedoch
ein Vergleich, denn auch
hier können die Konditionen sich unterscheiden. Eine gute
Möglichkeit bietet dabei das
Internet. In kürzester Zeit kann man hier einen guten Vergleich
starten und sich für ein
Produkt entscheiden. Meist kann der Vertrag auch gleich online
abgeschlossen werden. |
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10. Welchen Betrag sollte man für die Riester Rente
sparen?  |
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Diese
Frage lässt sich nicht
einfach beantworten, denn der Betrag, der jeden Monat in die
private Altersvorsorge
fließen sollte, ist von den verschiedensten Kriterien. Zunächst
einmal muss festgestellt
werden, wie hoch der Bedarf an Altervorsorge ist. Dabei muss
überlegt werden, wie viel
Geld im Alter benötigt wird, um ein finanziell unabhängiges und
zufriedenes Leben führen
zu können. Als nächster Schritt sollte geklärt werden, mit
welchen Einkünften man im
Alter rechnen kann. Hier können die notwendigen Informationen
von den
Rentenversicherungsträgern eingeholt werden. Hinzu kommen die
Einnahmen aus eventuell
bereits bestehenden privaten Altersvorsorgeverträgen und eine
eventuelle Betriebsrente.
Subtrahiert man die voraussichtlichen Einkünfte von dem
errechneten Finanzbedarf im Alter,
so ergibt sich der Bedarf an Altersvorsorge.
Im weiteren ist die Laufzeit bis
Renteneintritt ein wichtiges Kriterium. Wer noch lange Zeit
hat, kann mit einem
bedeutend kleineren Beitrag ein bestimmtes Ziel erreichen. Doch
wichtig ist auch, zu
wissen welcher Sparbeitrag entbehrt werden kann, ohne in
finanzielle Schwierigkeiten
zu geraten. Es zählt nicht nur das, was man erzielen will,
sondern auch das was man
aufbringen kann. Eines sollte man jedoch bedenken, der
Sparbeitrag darf nicht zu gering
gewählt werden, da sonst unter Umständen kein oder kein voller
Anspruch auf die staatliche
Förderung besteht. |
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11. Muss die Riester-Förderung beantragt werden?
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Ja,
die Riester Förderung muss vom
Anleger beantragt werden. Wenn das Anlagejahr beendet ist und
der Anleger seinen Eigenbeitrag
geleistet hat, so muss er die staatlichen Zulagen bei der
zentralen Zulagenstelle für
Altersvermögen beantragen. Werden die Zulagen bewilligt, so
erfolgt eine Gutschrift
direkt auf dem Anlagekonto. Musste zu Beginn der Riester Rente
jedes Jahr die Förderung
von den Anlagern gestellt werden, so hat hier der Gesetzgeber
eine Vereinfachung vorgenommen.
Die Beantragung der Zulagen kann seitens des Anbieters
erfolgen, wenn der Anleger diesen dazu
beauftragt. Heute übernehmen die meisten Anbieter die
Beantragung der staatlichen Zulagen.
Wenn sich die persönlichen Verhältnisse des Anlegers ändern, so
muss er hierüber unmittelbar
eine Meldung machen. Der Anbieter selbst sendet dem Anleger
jedes Jahr eine Anbieterbescheinigung
zu. Diese Anbieterbescheinigung muss der
Einkommenssteuererklärung beigefügt werden, um die
Eigenbeträge und Zulagen als Sonderausgaben geltend machen zu
können. Das Finanzamt entscheidet
über einen möglichen Steuervorteil. Hierbei führt das Finanzamt
eine Günstigerprüfung durch,
ähnlich wie beim Kindergeld. |
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12. Kann für bestehende Verträge Förderung beantragt
werden?  |
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Grundsätzlich
kommt es hierbei
auf den bestehenden Vertrag an. Wurde dieser bereits
"riesterfähig" gemacht oder wird
dieser es in Zukunft, so kann auch hier eine staatliche
Förderung beantragt werden. Bei
der betrieblichen Altersvorsorge ist eine Beantragung der
Förderung möglich, wenn es sich
um einen förderfähigen Durchführungsweg handelt. Zu den
förderfähigen Durchführungswegen
zählen Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen.
Im Rahmen der privaten
Altersvorsorge muss der Altersvorsorgevertrag das Zertifikat
für die Riester-Förderung
erhalten haben. Eine Zertifizierung müssen die Anbieter der
Altersvorsorgeverträge
beantragen und hierfür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt
werden.
Ist dies
gegeben, so kann auch für diese Verträge die staatliche
Förderung im Rahmen der Riester
Rente beantragt werden. Man sollte dabei jedoch bedenken, dass
es sich bei der Riester
Förderung um einen Ersatz handelt, der die Rentenabsenkung in
Zukunft, aufgrund der
Rentenreform, ausgleichen soll. Alle Altersvorsorgeverträge,
die bereits abgeschlossen
wurden, bleiben daher weiterhin sinnvoll. Denn hierdurch wird
gewährleistet, dass nicht
neue Versorgungslücken im Alter entstehen. In diesem Fall wäre
zu überlegen, ob es nicht
sinnvoller ist einen zusätzlichen Altersvorsorgevertrag im
Rahmen der Riester Rente
abzuschließen. |
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13. Welche Steuervorteile hat man mit der Riester
Rente?  |
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Neben
den Zulagen können auch steuerliche Vorteile
durch die Riester Rente entstehen. In den Genuss kommen vor
allem Besserverdienende. Die Eigenbeiträge und die
Zulagen können im Rahmen des steuerlichen Sonderausgabenabzugs
geltend gemacht werden. Die Geltendmachung ist vom
individuellen Einkommen unabhängig. Allerdings können die
Aufwendungen nur bis zu einem bestimmten Betrag geltend
gemacht werden, der zurzeit bei 1.575 Euro pro Jahr liegt.
Dieser Betrag erhöht sich im Jahr 2008 auf 2.100 Euro.
Der jährlichen Einkommensteuererklärung muss die
Anbieterbescheinigung beigefügt werden. Die Prüfung, ob ein
steuerlicher Vorteil in Betracht kommt, erfolgt automatisch
seitens des Finanzamtes. Hier wird eine Günstigerprüfung
vorgenommen - ähnlich wie beim Kindergeld. |
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14. Kann ich die Riester Rente beantragen, wenn ich im
Ausland lebe?  |
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Zum
Teil können auch im Ausland lebende Rentner die Zusatzrente in
Anspruch nehmen. Allerdings müssen sie einen Abschlag in Höhe
von 15 Prozent in
Kauf nehmen. Der Grund hierfür liegt in der nachgelagerten
Besteuerung der Riester
Rente. Bei Auszahlung der Rente wird der Betrag voll
versteuert. Wer jedoch im Ausland
lebt unterliegt nicht der Besteuerung, daher würden diese
Personen zu einem zweifachen
Vorteil kommen. Zum einen hätten sie die staatliche Förderung
erhalten und zum anderen
müssten sie keine Steuern zahlen, wenn sie zu Rentenbeginn im
Ausland leben, denn sie
entziehen sich den deutschen Finanzämtern. Daher hat der
Gesetzgeber den 15 prozentigen
Abschlag für Staatszuschüsse und Steuervorteile eingeführt. |
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15. Wann kann ich die Riester Rente in Anspruch nehmen
(Auszahlung der Rente)?  |
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Bei
Vertragsabschluss kann
der Rentenbeginn individuell festgelegt werden, wenn er
zwischen dem 60. und 65
Lebensjahr liegt. Grundsätzlich steht den Anlegern eine
lebenslange Leibrente zu.
Mit Eintritt in das Rentenalter kann eine Teilauszahlung in
Höhe von maximal 30
Prozent des angesparten Guthabens vereinbart werden. Der Rest
erfolgt in einer monatlichen
Leibrente. Alternativ zur Leibrente kann auch ein
Auszahlungsplan vereinbart werden, der
bis zum 85. Lebensjahr reicht, anschließend wird auch dann eine
monatliche Leibrente
gezahlt. Die Riester Rente unterliegt der nachgelagerten
Besteuerung und muss bei
Auszahlung vollständig besteuert werden. Hintergrund der
nachgelagerten Besteuerung ist,
dass der Steuersatz im Alter deutlich geringer ist, als während
des Arbeitsleben.
Wer Familie hat, sollte darauf achten, dass in den Verträgen
auch eine Hinterbliebenenvorsorge
getroffen wird. In anderen Fällen fällt das Geld beim Ableben
des Rentners an
den Anbieter. Die Hinterbliebenenversorgung kann bis zum 85.
Lebensjahr abgeschlossen
werden. Stirbt der Leistungsbezieher vorher, so erhält der
Ehegatte die Leibrente bis zu
diesem Zeitpunkt weiter. |
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16. Kann ich das angesparte Geld für eine Immobilie
nutzen?  |
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Wer
eine Immobilie erwirbt
und diese selbst nutzen möchte kann auf das
Altersvorsorgevermögen zurückgreifen. Aus
dem bereits angesparten Vermögen kann der Anleger einen Betrag
entnehmen, dieser muss
zwischen 10.000 und 50.000 Euro liegen. Durch die Entnahme des
Geldes können dem Anleger
keine Nachteile für die Förderung entstehen. Voraussetzung ist
jedoch, dass der
entnommene Betrag wieder dem Riester Vertrag zurückgeführt
wird. Dies geschieht in
gleichen Raten. Der Betrag muss spätestens zum 65. Lebensjahres
wieder ausgeglichen
sein. ZurZeit können noch recht wenige Personen auf diese
Möglichkeit zurückgreifen,
da nur selten bereits eine Summe von 10.000 Euro angespart
wurde. Doch diese Option wird
gerade in den nächsten Jahren in den Fokus rücken. Die
Geldentnahme gilt jedoch nur
für den Erwerb oder die Herstellung einer Immobilie. Es kann
kein Geld entnommen werden,
um damit beispielsweise die Immobilie zu modernisieren.
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